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Veranstaltungs-Ticker

 

Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen


Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine.


Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

17.07.2020

Zuständige Stelle(n)

50.2 - Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow