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Veranstaltungs-Ticker
Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Volltext
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine.
Fristen
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Formulare/Schriftformerfordernis
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
17.07.2020
Zuständige Stelle(n)
50.2 - Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow