Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung
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Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.
Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.
Zum Beispiel:
die Familienversicherung über den/die Ehepartner/in oder die Eltern
Minijob als Nebenjob: die Krankenversicherung läuft über die hauptberufliche Tätigkeit
Minijob bei Arbeitslosengeld II-Empfängern: die Agentur für Arbeit übernimmt ggf. die Krankenversicherung