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Änderung der Hauptwohnung


Volltext

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

Hauptwohnung ist:

  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • Personalausweis und Reisepass (sofern vorhanden)
  • Kinderreisepässe
  • Familienbuch (Eheurkunde etc. sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde bei Kindern
  • Vorlage der Fertigstellung des Bauvorhabens bei Einzug in einen Neubau
  • Wohnungsgeberbestätigung muss vorgelegt werden (siehe Formulare).

Der Personalausweis erhält auf der Rückseite einen Aufkleber mit der neuen Anschrift.

Im Reisepass wird der neue Wohnort vermerkt.

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die letzte Wohnanschrift in Deutschland anzugeben (sofern es eine gab).

Bitte bringen Sie die Abmeldebestätigung des alten Wohnsitzes mit!!!

Infoblatt zur Beantragung von Dokumenten

Wohnungsgeberbestätigung

Hinweise zum neuen Bundesmeldegesetz

Infoblatt Wohnungsgeberbestätigung


Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.


Bearbeitungsdauer

keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)


Fristen

Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.


Formulare/Schriftformerfordernis

Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

  • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
  • Schriftform erforderlich: möglich 
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle

Meldebehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die neue Hauptwohnung liegt

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Einwohnermeldeamt:

14624 Dallgow-Döberitz

Wilmsstraße 41

03322 2984- 42 

03322 2984- 56


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298441