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Reisepass melden wegen Wiederauffinden


Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298441