Immissionsschutzbeauftragter Bestellung
Volltext
Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der
- von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
- technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
- Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen,
erforderlich ist.
Um welche genehmigungsbedürftigen Anlagen es sich handelt, für die der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen hat, ergibt sich aus Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG
- Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
Erforderliche Unterlagen
Es sind die Nachweise der Fachkunde und der erforderlichen Zuverlässigkeit für die neu zu bestellenden Immissionsschutzbeauftragten mit einem formlosen Schreiben einzureichen.
Voraussetzungen
Fachkundenachweise entsprechend der 5. BImSchV
Verfahrensablauf
Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Immissionsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Fristen
Bestellungen, Abberufungen oder Änderungen beim Aufgabenbereich sind unverzüglich anzuzeigen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
28.10.2020Zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörden der Länder
Formulare/Schriftformerfordernis
Formloses Anschreiben
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Umwelt
14410 Potsdam
033201 442-0