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Aufnahme in die Schule


Volltext

Sie können hier die Aufnahme in eine Schule beantragen. Die Wahl der Schule und damit die Aufnahme in die Schule kann durch Landesrecht und evtl. durch kommunale Regelungen, vor allem zu Schulbezirken oder Schulsprengeln eingeschränkt sein.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Bitte bringen Sie die Formulare ausgefüllt und von allen erziehungsberechtigen Personen unterschrieben zur Anmeldung mit in das Schulsekretariat in die Weißdornallee.

Bitte senden Sie die Formulare nicht selber zum Schulamt!

Anmeldeformular für Schulbesuch

Anmeldung zum Religionsunterricht

Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch für das nächste Schuljahr

Antrag auf vorzeitige Aufnahme

Hortantrag


      Rechtsgrundlage(n)


      Erforderliche Unterlagen

      • Geburtsurkunde (oder andere Identifikation) des Kindes

      Voraussetzungen

      Voraussetzung für die Aufnahme ist eine schulärztliche Untersuchung des Kindes (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG)


      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Die Aufnahme in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist kostenfrei.


      Verfahrensablauf

      Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 50 Absatz 1 Satz 1 BbgSchulG).


      Bearbeitungsdauer

      Die Entscheidung wird regelmäßig rechtzeitig zum Beginn des auf den Antrag folgenden Schuljahres; bei Schulwechsel innerhalb des Schuljahres kurzfristig getroffen


      Fristen

      Die Anmeldefrist wird in jedem Jahr öffentlich bekanntgemacht.


      Formulare/Schriftformerfordernis

      Die Anmeldung kann online erfolgen. Sie setzt bei der ersten Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 aber immer die persönliche Vorstellung des Kindes bei der Schulleitung voraus.


      Weiterführende Informationen


      Hinweise (Besonderheiten)

      Die Aufnahme in die Grundschule muss bei der für die Wohnung des Kindes örtlich zuständigen Schule erfolgen. Die Festlegung der örtlich zuständigen Schule erfolgt durch Schulbezirksatzung der Gemeinde (Schulträger).


      Fachlich freigegeben durch

      Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


      Fachlich freigegeben am

      28.05.2021

      Zuständige Stelle

      Jeweilige Schule


      Ansprechpunkt

      Das für die Schule örtlich zuständige staatliche Schulamt


      Zuständige Stelle(n)

      Schule & Sport
      Wilmsstraße 41
      14624 Dallgow-Döberitz
      03322 298472

      Staatliches Schulamt Neuruppin
      Trenckmannstr. 15
      16816 Neuruppin
      03391 7007-077