Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn
eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern:
Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.