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Veranstaltungs-Ticker

 

Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

23.07.2021

Verfahrensablauf

 Der Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt nach vorheriger Anhörung.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständigkeit

Für den Widerruf nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ist die jeweils für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer zuständig.


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)


Volltext

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.


Formulare/Schriftformerfordernis

•    Schriftform erforderlich: ja
•    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
•    Onlineverfahren möglich: nein


Voraussetzungen

  • Sie erbringen keinen Nachweis über Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Ursprungsland alle drei Jahre

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)
Postanschrift
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel