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Personalausweis beantragen


Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Digitale Passbilder können für 6,00 € im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.

Das Passbild kann nur für das auszustellende Ausweisdokument verwendet werden. Ein Ausdruck ist nicht möglich.


      Rechtsgrundlage(n)


      Erforderliche Unterlagen

      • Identitätsnachweis, zum Beispiel
        • alter Personalausweis,
        • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
      • aktuelles biometrisches Lichtbild 
      • gegebenenfalls Geburtsurkunde
      • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
        • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
        • Familienbuch
        • Erklärung über die Namensführung
      • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
        • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

      Voraussetzungen

      • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

      Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

      • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
      Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
      • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
      • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
      • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

          Fristen

          Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.


          Formulare/Schriftformerfordernis

          Formulare vorhanden: Nein.
          Schriftform erforderlich: Ja.
          Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
          Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
          Online-Dienste vorhanden: Nein.


          Weiterführende Informationen


          Hinweise (Besonderheiten)

          Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.


          Fachlich freigegeben durch

          Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


          Fachlich freigegeben am

          27.02.2024

          Zuständige Stelle

          örtliche Personalausweisbehörde


          Ansprechpunkt

          Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

          Telefon +49 1801 333333

          E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

          Öffnungszeiten

          Mo 08:00 - 17:00 Uhr

          Di 08:00 - 17:00 Uhr

          Mi 08:00 - 17:00 Uhr

          Do 08:00 - 17:00 Uhr

          Fr 08:00 - 17:00 Uhr


          Zuständige Stelle(n)

          Einwohnermeldeamt
          Wilmsstraße 41
          14624 Dallgow-Döberitz
          03322 298441