Berechnungsgrundlage Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr 6 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme, nur maximal 3 Monate gültig und soll auf Dauer und durch aufeinanderfolgende, wiederholte Beantragung einen regulären Personalausweis nicht ersetzen. Personalausweise müssen hohe Sicherheitsstandards haben, darunter ein Speicher- und Verarbeitungsmedium für das Foto und die Fingerabdrücke. Der vorläufige Personalausweis verfügt darüber nicht.
Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, wie der Rathausbehörde oder dem Bürgeramt, melden.
Es gibt folgende Hinweise:
Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Volltext
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
Digitale Passbilder können für 6,00 € im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.
Das Passbild kann nur für das auszustellende Ausweisdokument verwendet werden. Ein Ausdruck ist nicht möglich.
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme. Wenn Sie ihn zweimal hintereinander beantragen wollen, kann die zuständige Behörde dies ablehnen.
Zuständigkeit
örtliche Personalausweisbehörde
Erforderliche Unterlagen
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
alter Personalausweis oder Reisepass
alter Kinderreisepass
wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
Geburtsurkunde
bei Kindern unter 16 Jahren:
sorgeberechtigte Elternteile:
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Sorgerechtsnachweis
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis