BannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Vorläufigen Personalausweis beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

15.04.2026;27.08.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

;

Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorläufiger Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

vorläufiger Personalausweis 10,00 €


    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme, nur maximal 3 Monate gültig und soll auf Dauer und durch aufeinanderfolgende, wiederholte Beantragung einen regulären Personalausweis nicht ersetzen. Personalausweise müssen hohe Sicherheitsstandards haben, darunter ein Speicher- und Verarbeitungsmedium für das Foto und die Fingerabdrücke. Der vorläufige Personalausweis verfügt darüber nicht.
    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, wie der Rathausbehörde oder dem Bürgeramt, melden.

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

    Volltext

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

    Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

    Digitale Passbilder können für 6,00 € im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.

    Das Passbild kann nur für das auszustellende Ausweisdokument verwendet werden. Ein Ausdruck ist nicht möglich.


      Ansprechpunkt

      Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

      Telefon +49 1801 333333

      E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

      Öffnungszeiten

      Mo 08:00 - 17:00 Uhr

      Di 08:00 - 17:00 Uhr

      Mi 08:00 - 17:00 Uhr

      Do 08:00 - 17:00 Uhr

      Fr 08:00 - 17:00 Uhr


      Voraussetzungen

      Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

      • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
      • Sie sind in Deutschland gemeldet
      • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
      • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
      Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
      • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
      • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
      • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

        Verfahrensablauf

        Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

        • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
        • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
        • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

        Hinweis: Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme. Wenn Sie ihn zweimal hintereinander beantragen wollen, kann die zuständige Behörde dies ablehnen.


        Zuständigkeit

        örtliche Personalausweisbehörde


        Erforderliche Unterlagen

        • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
        • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
          • alter Personalausweis oder Reisepass
          • alter Kinderreisepass
        • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
          • Geburtsurkunde
        • bei Kindern unter 16 Jahren:
          • sorgeberechtigte Elternteile:
            • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
            • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
          • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
            • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
            • Sorgerechtsnachweis
        • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
        • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
        • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
        • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
          • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

        Zuständige Stelle(n)

        Einwohnermeldeamt
        Adresse
        Wilmsstraße 41
        14624 Dallgow-Döberitz