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Veranstaltungs-Ticker

 

Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen


Volltext

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:

  • Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
  • Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Digitale Passbilder können für 8€ im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.

Das Passbild kann nur für das auszustellende Ausweisdokument verwendet werden. Ein Ausdruck ist nicht möglich.

  • Körpergröße: 130cm – 190cm

      Rechtsgrundlage(n)


      Erforderliche Unterlagen

      • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
        • alter Personalausweis oder Reisepass
        • alter Kinderreisepass
      • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
        • Geburtsurkunde
      • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
        • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
        • Sorgerechtsnachweis
      • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.

      Voraussetzungen

      Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

      Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

      • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
      Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
      • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
      • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
      • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

          Verfahrensablauf

          Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

          • Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
          • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
          • Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
          • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
            • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab. 
          • Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag. 
          • Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
          • Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
          • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

          Bearbeitungsdauer

          Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.


          Fristen

          Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.


          Weiterführende Informationen


          Hinweise (Besonderheiten)

          Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.


          Fachlich freigegeben durch

          Bundesministerium des Innern (BMI)


          Fachlich freigegeben am

          25.06.2025

          Zuständige Stelle

          örtliche Personalausweisbehörde


          Ansprechpunkt

          Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

          Telefon +49 1801 333333

          E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

          Öffnungszeiten

          Mo 08:00 - 17:00 Uhr

          Di 08:00 - 17:00 Uhr

          Mi 08:00 - 17:00 Uhr

          Do 08:00 - 17:00 Uhr

          Fr 08:00 - 17:00 Uhr


          Zuständige Stelle(n)

          Einwohnermeldeamt
          Wilmsstraße 41
          14624 Dallgow-Döberitz
          03322 298441