Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilnehmen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie gilt für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr.
Die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Einrichtung, bei der Sie Freiwilligendienst leisten möchten, muss folgende Angaben enthalten:
Beschreibung der Tätigkeit
Dauer
Arbeitszeiten
Arbeitsbedingungen
Betreuung
Vergütung
gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Eltern oder der Personen, die für Sie sorgeberechtigt sind.
Während der Teilnahme am Freiwilligendienst dürfen Sie keiner anderen Beschäftigung nachgehen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehördezuständig