Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
;
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Volltext
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
das Kind volljährig ist,
Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenfrei
Abgabe EUR (KOSTENFREI)
Es fallen keine Kosten an.
Zuständigkeit
örtliches Jugendamt
Jeweils örtlich zuständiges Jugendamt
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Erforderliche Unterlagen
schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft