Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Voraussetzungen
Wohnort im Verwaltungsgebiet
Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.