Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 37a OBG
§ 13 BbgBO
Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994
Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
Betretungserlaubnis
Eigentumsnachweis
Voraussetzungen
Keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800
Verfahrensablauf
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:
Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.
Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.
Bearbeitungsdauer
10 bis 12 Wochen
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung