Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition Zulassung
Volltext
Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
einzelfallabhängig
Voraussetzungen
es liegen besondere Gründe vor
Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
es ist ein Einzelfall gegeben
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100 - 500
GeboMIK
Tarifstelle 14.7.2
Zulassungen von Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (§12 Abs. 5 WaffG
EUR 40,00 bis 150,00
Verfahrensablauf
Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:
Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
keine
Kein Formular erforderlich.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Weiterführende Informationen
Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Land Brandenburg:
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Polizei des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern des Landes NRW
;
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
08.10.2020;23.11.2023
Zuständigkeit
Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg
Zuständige Stelle(n)
Polizeidirektion West
Adresse Magdeburger Straße 52 14770 Brandenburg an der Havel
pressestelle.pdwest(at)polizei.brandenburg.de