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Veranstaltungs-Ticker

 

Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

07.10.2020;27.09.2021

Formulare/Schriftformerfordernis

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.


Volltext

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.


Fristen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht


Gebühr

Gebühr
12 EUR (FIX)

Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr
6 EUR (FIX)

Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung


Zuständigkeit

Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.


Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Zuständige Stelle(n)