Förderung im Bereich der Vermeidung und Bekämpfung von Armut und deren Folgen - Mittelabruf
Volltext
Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm zur Armutsprävention oder -bekämpfung einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Für diese Verwaltungsleistung sind keine weiteren Dokumente einzureichen.
Voraussetzungen
Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm zur Armutsprävention oder -bekämpfung des LASV erhalten.
Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.
Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das LASV veranlasst die Auszahlung.
Bearbeitungsdauer
Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Fachlich freigegeben am
13.06.2024
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)