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Veranstaltungs-Ticker

 

Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug


Hinweise (Besonderheiten)


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Gebühr

Abgabe
10 EUR (FIX)

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.


Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid.


Volltext

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen.


Voraussetzungen

Das Liegenschaftsbuch enthält u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13


Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (persönlich, E-Mail)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)