Liegenschaftskarte Auskunft Amtlicher Auszug
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
15.11.2024
Gebühr
Abgabe
20 EUR (FIX)
Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Verfahrensablauf
Der beantragte Auszug wird übersandt.
Voraussetzungen
Jede Person kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte, Katasterbehörden;
am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI);
am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Gemeinden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13
Volltext
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummern und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.
Bearbeitungsdauer
Übliche Postzustellungsdauer, bzw. Übersenden per E-Mail.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)