BannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Liegenschaftsbuch Auskunft


Volltext

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg


Verfahrensablauf

Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.


Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail, persönlich, telefonisch)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13


Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)