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Hundesteuerbefreiung beantragen


Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Befreiung der Hundesteuer.


Rechtsgrundlage(n)

Satzungsrecht der jeweiligen Kommune


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hundesteuerbefreiung
  • je nach Grundlage des Antrages müssen Unterlagen vorgelegt werden:
    • Schwerbehindertenausweis und/oder amtsärztliches Zeugnis
    • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

  • Der Hund dient ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonstig hilflosen Person (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Der Hund dient einer anerkannten Sanitäts-, Katastrophen- oder Zivilschutzeinheit als Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshund. Die dafür vorgesehene Prüfung wurde abgelegt.
  • Der Hund ist aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
  • Der Hunde ist vorrübergehend in einer Tierhandlung untergebracht.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung der Hundesteuer für unbegrenzte Zeit beantragen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Eine Hundesteuerbefreiung wird in der Regel unbegrenzt gewährt.

Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer erneuern.


Fachlich freigegeben durch

Fontanestadt Neuruppin


Fachlich freigegeben am

19.12.2024

Zuständige Stelle

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Zuständige Stelle(n)