Unbedenklichkeitserklärung im Grundstoffbereich beantragen
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Unbedenklichkeitserklärungen benötigen Sie, damit Ihr Lieferunternehmen im Drittland eine Ausfuhrgenehmigung erhält für:
einen Grundstoff,
eine grundstoffhaltige Mischung oder
ein Naturprodukt, das Grundstoffe enthält.
Grundstoffe werden formal auch als erfasste Stoffe bezeichnet und eignen sich dazu, Betäubungsmittel herzustellen. Stoffgemische oder Naturprodukte fallen unter die Grundstoffe, wenn sie selbst einfach verwendet oder der in ihnen enthaltene Grundstoff leicht und wirtschaftlich daraus wiedergewonnen werden kann.
Sie können beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen für:
die Einfuhr folgender Stoffe in die Europäische Union:
Kategorie 2
Roter Phosphor
Essigsäureanhydrid
Phenylessigsäure
Anthranilsäure
Piperidin
Kaliumpermanganat sowie
die Salze der aufgeführten Stoffe, sofern das Vorhandensein solcher Salze möglich ist
oder Stoffgemische, die diese Stoffe enthalten, wenn sie leicht und wirtschaftlich daraus wiedergewonnen werden können
Kategorie 3
Salzsäure
Schwefelsäure
Toluol
Ethylether
Aceton
Methylethylketon
oder Stoffgemische, die diese Stoffe enthalten, wenn sie leicht und wirtschaftlich daraus wiedergewonnen werden können
die Stereoisomere der aufgeführten Stoffe mit Ausnahme von Cathin, sofern das Bestehen solcher Formen möglich ist.
die Salze der aufgeführten Stoffe, soweit das Bestehen solcher Salze möglich ist und es sich nicht um Salze des Cathins handelt.
Stoffe der oben genannten Kategorien 2 und 3
oder Stoffgemische, die diese Stoffe enthalten, wenn sie leicht und wirtschaftlich daraus wiedergewonnen werden können.
die Einfuhr von Stoffgemischen oder Naturprodukten, die einen Grundstoff der Kategorie 1 enthalten, wenn dieser nicht leicht und wirtschaftlich daraus wiedergewonnen werden kann
Detailliertere Informationen zu den Stoffen finden Sie in den relevanten Rechtsgrundlagen.
Für den Umgang mit diesen Stoffen sowie Mischungen oder Naturprodukten, die diese Stoffe enthalten, sind gegebenenfalls
eine Erlaubnis oder Registrierung und
bei Ausfuhr in Drittländer eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.