Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen
Volltext
Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.
Für diese sogenannten
Grundstoffe
Drogenausgangsstoffe
erfassten Stoffe
erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.
Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.
Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.
formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
optional: Sicherheitsdatenblatt
optional: Analysezertifikat
Voraussetzungen
Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.
Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:
Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
Ihrem vollständigen Namen
Ihrer vollständige
n
Anschrift
Telefonnummer
Faxnummer, sofern vorhanden
Ihrer E-Mail-Adresse
allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per: