Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration melden
Volltext
Um als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ändern sich diese Voraussetzungen bei Ihnen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unverzüglich mitteilen. Dazu zählen insbesondere die folgenden Änderungen:
Sie verwenden andere Messgeräte als im Antrag aufgeführt
Sie ändern die Ausrüstung oder die angewandten Verfahren
das für die Messung verantwortliche Personal wechselt
die Rechtsform Ihrer Organisation ändert sich
Ihre Organisation benennt sich um
Das BfS prüft, ob Ihre Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Falls erforderlich, kann das BfS weitere Nachweise von Ihnen verlangen.
Nach der Prüfung Ihrer Änderungen erhalten Sie vom BfS einen Änderungsbescheid oder ein Bestätigungsschreiben.
Bewertet das BfS Messgeräte und Verfahren im Anerkennungsverfahren für nicht geeignet, dürfen Sie diese nicht für Messungen bereitstellen oder anwenden.
Wenn Sie andere Messgeräte verwenden als in den Antragsunterlagen aufgeführt:
aktualisierte Liste aller zukünftig für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration einzusetzenden Geräte
Nachweise über den aktuellen Kalibrierstatus
neue oder überarbeitete Verfahrensanweisung zum Einsatz des neuen Gerätetyps
Nachweise zur Bestimmung des Messwertes zur Ermittlung der mittleren Radon-222-Aktivitätskonzentration
Nachweise über technischen und organisatorischen Maßnahmen, zur Sicherung der Qualität der Messungen und zur Verifizierung des Messergebnisses
Nachweise zum Transport, der Lagerung, der Aufstellung und der Handhabung der Messgeräte
Nachweise sind beispielsweise beschriebene Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen.
Wenn das für die Messung verantwortliche Personal wechselt:
Nachweise zur Änderung oder den Änderungen des für die Messung verantwortlichen Personals
Für alle anderen Fälle gilt: Im Falle weiterer Änderungen benennt das BfS nach Rücksprache die erforderlichen Nachweise.
Voraussetzungen
Sie sind bereits als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt.
Sie können Nachweise erbringen, mit denen das BfS die Eignung neuer Geräte und weiterer Anerkennungsvoraussetzungen prüfen kann.
Das BfS hat Ihre Geräte bereits für geeignet befunden und Sie besitzen einen Nachweis über eine erfolgreiche Eignungsprüfung vom BfS.
Ihre Nachweise der Änderung von Anerkennungsvoraussetzungen lassen eine Prüfung durch das BfS zu.
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie dem BfS online melden.
Online-Antrag:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular online aus.
Laden Sie die weiteren Unterlagen hoch wie zum Beispiel die Nachweise über den aktuellen Kalibrierstatus.
Senden Sie Ihren Antrag online ab.
Nach Eingang Ihres Antrages prüft das BfS Ihre Angaben.
Sie bekommen
eine Eingangsbestätigung per E-Mail
gegebenenfalls eine Bitte des BfS nach weiteren Unterlagen
Das BfS sendet Ihnen per E-Mail
einen Änderungsbescheid oder
ein Bestätigungsschreiben
Das BfS aktualisiert gegebenenfalls die auf seiner Internetseite veröffentlichten Informationen zur anerkannten Stelle.
Wenn Sie bereits verwendete Messgeräte ändern oder ergänzen, erhalten Sie nach der Prüfung durch das BfS ein Bestätigungsschreiben.
Fristen
Als anerkannte Stelle müssen Sie dem BfS Änderungen unverzüglich mitteilen.