BannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Fahrtkostenzuschuss für Integrationskurse beantragen


Volltext

Integrationskurse in Deutschland helfen Zugewanderten nicht nur dabei, die deutsche Sprache zu lernen, sondern auch mehr über die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung zu erfahren.

Sie können einen Fahrtkostenzuschuss für den Besuch eines Integrationskurses erhalten, wenn Ihre Wohnung mindestens 5 Kilometer vom Kursort entfernt liegt. Es ist zumutbar, dass Sie Strecken unter 5 Kilometer zu Fuß gehen. Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, den Fußweg zum Integrationskursträger, der kleiner als 5 Kilometer ist, zu Fuß zurückzulegen, können Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie die Kosten für den Integrationskurs nicht selbst bezahlen müssen. Sie erhalten entweder einen festen Geldbetrag

  • je Kursabschnitt oder
  • pro Kurstag.

Dies hängt im Wesentlichen davon ab, welches Verkehrsmittel Sie nutzen.  

Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.

Wenn Sie umziehen oder der Kursort wechselt, müssen Sie in der Regel einen neuen Antrag stellen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie beziehen eine kursabschnittsbezogene Fahrtkostenpauschale.
  • Sie können nach dem Umzug das gleiche Ticket nutzen.
  • Die Entfernung zum Kursort beträgt weiterhin mehr als 5 Kilometer.

In diesem Fall teilen Sie lediglich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihre neue Adresse mit.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Fahrtkostenzuschuss
  • gegebenenfalls Nachweis zur Kostenbefreiung beziehungsweise Nachweis über den Bezug von
    • Grundsicherungsgeld (Leistungen nach SGB II),
    • Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII),
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
    • Leistungen der Arbeitsförderung (Leistungen nach SGB III).
  • gegebenenfalls ärztliches Attest, dass 5 Kilometer Fußweg nicht zumutbar sind
  • gegebenenfalls Nachweis über bestehende Schwerbehinderung
    • Die Schwerbehinderung weisen Sie nach mit:
      • Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent) oder
      • vergleichbarem Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Beeinträchtigung als Schwerbehinderung einzustufen ist
  • gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen, zum Beispiel
    • wenn Sie die zuständige Stelle dazu auffordert oder
    • Sie die Änderung Ihrer Adresse mitteilen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn Sie keinen Kostenbeitrag zum Integrationskurs zahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
    • Grundsicherungsgeld für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II)
    • Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Arbeitsförderung (Leistungen nach SGB III)
  • Ihr Fußweg ist über 5 km lang. Sie können aber auch einen Fahrtkostenzuschuss bei einem Fußweg unter 5 km erhalten, wenn Sie den Fußweg vom Wohnort zum Kursort nicht zurücklegen können.
  • Sie können unabhängig von der Art der Kostenbefreiung einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn Sie schwerbehindert sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Ihren Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übermitteln.

Online-Antragstellung

  • Sie öffnen den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de und melden sich an.
  • Sie füllen den Antrag aus.
  • Laden Sie die geforderten Unterlagen als Scan hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie können fehlende Unterlagen online nachreichen.
  • Sie erhalten per Post oder digital einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Schriftlicher Antrag

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • am Bildschirm ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Fristen

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


Fachlich freigegeben am

22.10.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift

90343 Nürnberg