Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Herausbringungskosten der Filme auf DVD: bis zu EUR 600.000
Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
DVD-Produktion und Vervielfältigung
Herstellung von Fremdsprachenfassungen der Filme
Verpackung und Transport- filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse, Werbetrailer
Werbematerial
Herausbringungskosten der Filme als Video-on-Demand (VoD): bis zu EUR 600.000
Nur die Kosten für die Herausbringung einzelner Filme sind förderfähig.
Außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen: bis zu EUR 150.000
Erstellung von Fremdsprachenfassungen: bis zu EUR 600.000
Besonderer Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen sowie von weiteren für Kinder- und Jugendliche geeigneten Filmen: bis zu EUR 150.000
Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte: bis zu EUR 300.000
Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die den Absatz verbessern sollen: bis zu EUR 300.000
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.
Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),
gegebenenfalls Handelsregisterauszug
Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
Anvisierte Stückzahl der abzusetzenden DVDs
Lizenzvertrag und Nachweis über Höhe, Art und Zahlung gewährter Garantien
Handelsregister- oder Vereinsregisterauszugs des Antragstellers
Ansichts-DVD oder vergleichbares Medium mit dem zu fördernden Projekt
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)-Bescheinigung
BAFA-Bescheinigung
Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), sofern relevant
Maßnahmenbeschreibung/Marketingkonzept
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen:
Bestätigung der Eigenmittel durch Bank oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
vorläufige BAFA- Bescheinigung bei internationalen Koproduktionen
FSK Bescheinigung Video
Auftragserteilung zur Schlusskostenprüfung an Schlusskostenprüfgesellschaft
Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen:
Verwendungsnachweis
Prüfbericht der Schlusskostenprüfgesellschaft
endgültige BAFA-Bescheinigung
erste Erlösabrechnung
gegebenenfalls Beleg DVD
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland:
Videovertriebsfirmen
Anbieter von Video-on-Demand-Diensten
ausländische Anbieter, wenn sie eine Filmabgabe leisten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
bei Einfachprüfung: 3,75 Prozent der Förderung
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
Stellen Sie Ihren Antrag auf online über die Internetseite der FFA.
Wenn Sie Ihren Antrag vollständig in die Datenbank hochgeladen haben, generiert sich ein Antragsformular.
Drucken Sie dieses aus.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bei der FFA einzureichen.
Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird Ihr Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
Wenn die Kommission Ihrem Antrag zustimmt, erhalten Sie per Post einen Bewilligungsbescheid.
Die Auszahlung der Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt.
Die erste Rate in Höhe von 75 Prozent wird nach Prüfung der geschlossenen Finanzierung ausgezahlt. Ebenfalls nach Bestätigung der Eigenmittel durch eine Bank oder einen/einer Steuerberater/in beziehungsweise Wirtschaftsprüfer/in.
Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.