Berechnungsgrundlage Kosten gelten für die erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verfahrensablauf
Die Erteilung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:
Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
Senden Sie den Antrag online ab.
Das LBA prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Volltext
Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern.
Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die
Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.
Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:
Flugzeuge (A)
Hubschrauber (H) oder
Luftschiffe (As)
Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:
Erteilung,
Verlängerung,
Erneuerung oder
Erweiterung
für eine
Muster/Klassenberechtigung,
musterbezogene Lehrberechtigung,
nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
sonstige Berechtigung oder
besondere Berechtigung für Ihre Lizenz
zu beantragen.
Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen.
Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.
Erforderliche Unterlagen
wenn Sie eine Lizenz zum gewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (keine ICAO-Lizenz) beantragen:
Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel
Ausbildung,
Prüfung,
Bestätigung über Flugerfahrung.
Bestätigung der Flugerfahrung für Berufsflugzeugführerinnen und Berufsflugzeugführer (CPL/IR) beziehungsweise Pilotinnen und Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) nach TeilFCL zur Ausstellung einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführerinnen und Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach Teil-FCL
Kopie des Prüfungsprotokolls
wenn Sie eine Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (ICAO-Lizenz) beantragen:
Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
gegebenenfalls Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
Nachweis einer nach Regularien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestandenen praktischen Prüfung
Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen theoretischen Prüfung
Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel
Ausbildung,
Prüfung,
Bestätigung über Flugerfahrung.
Nachweis der Flugerfahrung
Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
wenn Sie eine Lizenz für Flugdienstberaterinnen oder Flugdienstberater beantragen:
Nachweis der theoretischen Prüfung
Nachweis der praktischen Prüfung
Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebestätigung
gültiger Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
bei Vertretung:
Nachweis der Vertretungsberechtigung
ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:
Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
Sie sind
eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen (zum Beispiel Ausbildung, Prüfung, Bestätigung über Flugerfahrung) bestanden und können diese nachweisen.
Sie haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4 Adresse Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig (Allgemein) (Für Anträge) (Für Nachreichen von Unterlagen) (Für Transfer In / Transfer Out)