Berechnungsgrundlage Bei Beantragung mehrerer Berechtigungen erhöht sich der Betrag entsprechend.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verfahrensablauf
Die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:
Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
Senden Sie den Antrag online ab.
Das LBA prüft Ihren Antrag
Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und die erhalten die Lizenz per Post
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Volltext
Um Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen zu dürfen, oder ihre Führung zu unterrichten, benötigen Sie verschiedene Berechtigungen für Ihre Pilotenlizenz.
Die Berechtigungen oder Lehrberechtigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Mit erteilter Genehmigung gewährt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt die Ausübung der bestimmten Berechtigung oder der Lehraufgabe.
Sie können eine
Erteilung,
Verlängerung,
Erweiterung oder
Erneuerung
für eine
Muster oder Klassenberechtigung,
musterbezogene Lehrberechtigung,
nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
sonstige Berechtigung oder
besondere Lehrberechtigung
beantragen.
Sie können außerdem einen Antrag stellen, dass Ihre Drittstaaten-Berechtigung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) anerkannt wird.
Diese Anerkennung und die Berechtigungen gelten für folgende Luftfahrzeugkategorien:
Flugzeuge (A),
Hubschrauber (H)
Luftschiffe (As)
Sie können die Eintragung von insgesamt drei Berechtigungen gleichzeitig in der angegebenen Lizenz beantragen.
Sie können den Antrag außerdem auch in Vertretung für den oder die Antragstellende stellen.
Erforderliche Unterlagen
wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt:
Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung
Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsüberprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
Kopien der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt und wenn eine besondere Lehrberechtigung besteht:
Unterlagen für die besondere Lehrberechtigung mit Begründung
für eine Vertretung:
Nachweis der Vertretungsberechtigung
ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:
Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
für eine ICAO-Drittstaaten-Berechtigung:
Kopie Ihres Personalausweises
Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
Nachweis einer nach Regularien der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) bestandenen theoretischen Prüfung
Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen praktischen Prüfung
Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
Nachweis der Flugerfahrung
Kopie der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
Bestätigung von Drittstaatbehörde über die aktive Lizenzausübung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
Sie sind
eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4 Adresse Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig (Allgemein) (Für Anträge) (Für Nachreichen von Unterlagen) (Für Transfer In / Transfer Out)