Berechnungsgrundlage Je nach Art der Prüfung fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr 8261 EUR (FIX)
Erneute Ladung wegen Nichtteilnahme an einer Prüfung. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Volltext
Als angehende
Pilotinnen beziehungsweise Piloten oder
Flugtechnikerinnen beziehungsweise Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
können Sie die Abnahme einer theoretischen Prüfung beantragen.
Dies gilt für folgende Erlaubnisse und Berechtigungen:
ATPL (A)
ATPL (A) Bridge
CPL (A)
CPL (A) Bridge
MPL (A)
ATPL (H) VFR
ATPL (H) VFR Bridge
ATPL (H) IFR
ATPL (H) IFR Bridge
CPL (H)
CPL (H) Bridge
CPL (As)
CPL (As) Bridge
IR
CB-IR
BIR
FI Zeugnis (A)
FI Zeugnis (H)
Anerkennung einer FAA-IR Berechtigung
FTH
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung gegebenenfalls die Abnahme der für die angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfung AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
Angaben zur Person
Angaben zur absolvierten Ausbildung
Angaben zu Prüfungsfächern und terminen
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Bearbeitungsdauer
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) versendet die Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid zur theoretischen Prüfung in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel an dem auf den letzten Tag Ihrer Prüfungssitzung folgenden Werktag über das Bundesportal zugestellt.
Verfahrensablauf
Um die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
Nachdem die Behörde Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid. Die digital ausgestellten Dokumente werden dann in Ihrem Postfach beim Nutzerkonto Bund abgelegt.
Sie rufen die Ladung und den Kostenbescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab. Sie bezahlen mit den im Kostenbescheid beschriebenen Möglichkeiten.
Nachdem Sie die beantragte theoretische Prüfung absolviert haben, versendet das Luftfahrt-Bundesamt die Ergebnismitteilung über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab.
Erforderliche Unterlagen
für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:
Nachweis der Prüfungsempfehlung: diese darf höchstens 12 Monate alt sein
gegebenenfalls Vorlizenz
bei Wiederholungsprüfungen:
erneuter Nachweis der Prüfungsempfehlung der ATO für die zu wiederholenden Fächer
wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:
Zeugnis der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO), bei der die Ausbildung durchgeführt wurde
Nachweis, dass die ATO für die vorgenommene Ausbildung zugelassen ist, Anlage zum Zeugnis
Prüfungsempfehlung für die beantragten Fächer mit Datum des Abschlusses der Ausbildung in dem jeweiligen Fach (Datum des schulinternen Abschlusstests)
Nachweis, dass die Theorieausbildung gemäß des genehmigten Ausbildungsprogrammes und im geforderten Umfang durchgeführt wurde
bei Absolvierung eines Fernlehrganges: Nachweis der Fernlehrgangsphase und des erforderlichen Nahunterrichts
bei Ausbildungen, die den Besitz einer Ausgangslizenz voraussetzen: Lizenz in Kopie
schriftliche Erklärung, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber aktuell in keinem anderen Land in einem Prüfungsdurchlauf befindet
für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:
Nachweis einer nach TeilFCL / JAR-FCL bestandenen Theorieprüfung
Bei Pilotinnen oder Piloten mit vorhandener DrittstaatenLizenz (ATPL) ist der Zustimmungsbescheid des Referats L1 (LBA) über entsprechende Ausbildungserleichterungen erforderlich
bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:
Eingescannte Kopie des bereits vorhandenen Flugfunkzeugnisses (optional)
bei Vertretung erforderlich:
Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
Sie wollen eine theoretische Prüfung zum Erwerb folgender Erlaubnisse absolvieren:
Pilotenlizenz oder -berechtigung
Flugtechnikerin oder Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
Sie verfügen über die nötigen Prüfungsempfehlungen und gegebenenfalls über die notwendigen Vorlizenzen.