Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Anmeldung zur Ausbilderzulassung ist kostenfrei.
Gebühr 500 EUR (FIX)
Anmeldung zum Qualifikationsnachweis. Für die Ablegung des Qualifikationsnachweises beim Luftfahrt-Bundesamt werden Kosten erhoben für:
- Speditionsangestellte, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind
- Angestellte von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, die gefährliche Güter annehmen
Die Gebühren können per Überweisung bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Ausbilderzulassung einreichen:
Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
tabellarischer Lebenslauf
Nachweis über die Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr für die beantragten Module (ohne Module A, C und F)
zusätzlich erforderliche Unterlagen für Module A, C, und F:
Nachweis über die umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
Zertifikat des Qualifikationsnachweises
Folgende Unterlagen müssen Sie für den Qualifikationsnachweis einreichen:
Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
Qualifikationsnachweis A: gültiges Zertifikat Modul A oder F (alle Gefahrenklassen)
Qualifikationsnachweis C: gültiges Zertifikat Modul C oder F (alle Gefahrenklassen)
Qualifikationsnachweis F: gültiges Zertifikat Modul F (alle Gefahrenklassen)
zusätzlich erforderlich, wenn Sie die Prüfung erstmalig ablegen:
Nachweis über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
Volltext
Wenn Sie Gefahrgutschulungen im Luftverkehr durchführen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung. Diese muss die Schulungsorganisation vor der ersten Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Sie beantragen. Das LBA prüft den Antrag und erteilt Ihnen die Zulassung zum Ausbilden.
Mit der Ausbildungszulassung sind Sie berechtigt, die beantragten Module zu unterrichten.
Zur Durchführung von Grund- und Wiederkehrenden Gefahrgutschulungen im Bereich Gefahrguttransport Luftverkehr müssen Sie innerhalb von 24 Monaten mindestens 2 Schulungen durchführen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie Gefahrgutschulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt umfassende Kenntnisse in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen. Dazu müssen Sie vor der ersten Schulung einen schriftlichen Qualifikationsnachweis in Form einer Prüfung erbringen.
Sie können die Prüfung für den Qualifikationsnachweis maximal 3 Mal antreten. Zwischen dem 1. und 2. Versuch müssen mindestens 4 Wochen, zwischen dem 2. und 3. Versuch mindestens 6 Monate liegen.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausbilderzulassung und den Qualifikationsnachweis online über das Bundesportal oder schriftlich beantragen.
Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis online beantragen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Möglich sind die Dateiformate PDF, DOC, JPEG und PNG mit maximal 10 Megabyte pro Datei.
Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis schriftlich beantragen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn vorzugsweise per EMail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das LBA.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen:
eine Bestätigung
einen Kostenbescheid
Sie bezahlen die Kosten.
Voraussetzungen
Sie müssen die Ausbilderzulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen.
Wenn Sie für Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulungen ausbilden möchten, müssen Sie
über angemessene didaktische und fachliche Fähigkeiten verfügen und
erfolgreich eine Gefahrgutschulung für das zu schulende Modul absolviert haben.
Wenn Sie ausbilden und Schulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich
umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen und
vor erstmaliger Durchführung einer Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form absolvieren.