Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.
Verfahrensablauf
Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.
Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
Das LBA prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten
einen Gebührenbescheid sowie
eine Betriebsgenehmigung oder
einen Ablehnungsbescheid.
Sie bezahlen die Gebühren.
Volltext
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:
Bayern
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben
zum Betriebsgebiet
zur Risikobewertung
zum Betriebshandbuch
Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.
Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch
eine bestehende Betriebsgenehmigung verlängern,
zurückgeben oder
Änderungen der Betriebsgenehmigung vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
Online-Antrag
Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
Risikobewertung nach
einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:
Änderungsantrag
geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
geändertes Betriebsgebiet
geänderte Risikobewertung
falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:
Vollmacht
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung
für natürliche Personen:
Personalausweis
Reisepass oder
Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
für juristische Personen:
Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
Kopie Personalausweis oder Reisepass und
Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Voraussetzungen
Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.