Zulassung einer Kontrollstelle für den ökologischen Landbau beantragen
Volltext
Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen.
Voraussetzungen
Akkreditierung
Qualitätsmanagement
qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt.
Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
Kontrolle
Bewertung und Zertifizierung
Dokumentation von Kontrollergebnissen
Sanktionierung
Risikoanalyse
Probenahmen und Gebührenerhebung
finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.
Verfahrensablauf
Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.
Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:
Kontrollbereich A:
Landwirtschaftliche Erzeugung
Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.
Bearbeitungsdauer
Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.05.2021
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet:
www.ble.de
Ansprechpunkt
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet:
www.ble.de
Zuständige Stelle(n)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29 53179 Bonn, Stadt +49 22899 6845-0
info(at)ble.de