In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.
Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.
ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt"
Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise:
Vertragsunterlagen
Reiseunterlagen wie Flugtickets oder Ähnliches
Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von
Ihrer Krankenkasse oder
der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Voraussetzungen
Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig
beziehungsweise zuschussberechtigt und beabsichtigen, Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland zu verlegen oder halten sich bereits im Ausland auf.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können die Künstlersozialkasse über Ihren Auslandaufenthalt online oder per Post informieren.
Online-Mitteilung:
Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
Anschließend machen Sie die Angaben zu Ihrem Auslandsaufenthalt und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
Mitteilung per Post:
Füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus.
Unterschreiben Sie das PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im PDF-Formular.
Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert.
Sofern Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, Ihren Auslandsaufenthalt auch noch bei anderen Stellen zu melden, erledigen Sie dies bitte unverzüglich.
Fristen
Teilen Sie der
Künstlersozialkasse
Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.