(Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen
Volltext
Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit
- Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder
- Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)
identifizieren.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- MRN-Nummer
- TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)
Voraussetzungen
Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
- Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
20.11.2020
Zuständige Stelle(n)
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Örtlich zuständiges Hauptzollamt