Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen
Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen
Volltext
Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt.
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:
Dienst- und Arbeitsrecht
Sozialrecht
Personalplanung
Versammlungspraxis
Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers
Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit
Überblick über die vermittelten Inhalte
Zeitplanung
Terminangabe und
Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
Voraussetzungen
Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie muss ihrem Inhalt und ihrem Programm nach für eine Tätigkeit im Personalrat nützlich sein. Sie trägt also dazu bei, dass die Teilnehmenden ihre Aufgaben im Personalrat sach- und fachgerecht ausüben können.
Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die
parteipolitischen
gewerkschaftlichen oder
kirchlichen Charakter haben oder
nicht auf die Arbeit im Personalrat zugeschnitten sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:
Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung.
Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Fristen
Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.