Förderung für Projekte zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa beantragen
Volltext
Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Projekte in der Sparte "Wissenschaft" erhalten:
monografische Untersuchungen und andere Forschungsprojekte
Fachtagungen, Symposien, Konferenzen, Workshops
Erarbeitung von Lexika, Fachwörterbüchern, thematischen und regionalen Fachbibliographien und Ähnlichem mit dem Ziel der Veröffentlichung (vorzugsweise online)
Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke, vorzugsweise in digitalen Formaten
Wenn Sie die gedruckte Form beantragen, müssen Sie Angaben darüber machen, warum Sie eine Onlinepublikation nicht in Betracht ziehen. Der Druck von Dissertationen wird nur ausnahmsweise gefördert, wenn
die Arbeit die Höchstnote nach der jeweiligen Promotionsordnung erzielt hat (in Deutschland „summa cum laude“) und
ein spezifisches Interesse der Wissenschaft an der Veröffentlichung in gedruckter Form besteht.
Als Doktorandin oder Doktorand tragen Sie einen Eigenanteil von 20% des ermittelten Förderhöchstbetrages aus Bundesmitteln. Die Förderung von Übersetzungen ist möglich.
Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Projekte in der Sparte "Kulturelle Vermittlung" erhalten:
Ausstellungen
Tagungen, Seminare und Workshops
Angebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
kulturelle Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Theater und Tanz
populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen (einschließlich Druckkosten und Übersetzungen)
Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger
Online-Dokumentationen und andere digitale Medienbeiträge (z.B. Podcasts)
Ankäufe von herausragenden kulturgeschichtlichen Objekten
Das BMI fördert vor allem Projekte, die folgende Aspekte berücksichtigen:
kulturellen Austausch zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern
Förderung des akademischen Nachwuchseses
internationale Kooperationen
Interdisziplinarität
Öffentlichkeitswirksamkeit
Zusammenarbeit mit Einrichtungen sowie Akteurinnen und Akteuren aus dem östlichen Europa
Über die Höhe der Förderung entscheidet das BMI nach Einzelfall. Sie liegt bei höchstens 100.000 EUR pro Projekt und Jahr.
erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
Bedeutung der Maßnahme für die Antragstellerin oder den Antragsteller
Förderziele
Zeitplan
Angaben zur Projektleiterin oder zum Projektleiter sowie zur Bearbeiterin oder zum Bearbeiter
zusätzlich (je nach Einzelfall):
Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
Entwurf eines Werkvertrages oder eines befristeten Arbeitsvertrages beziehungsweise Honorarvertrages
Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen und Referenten mit Angabe der Themen
Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in digitaler Form
Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
bei erstmaliger Antragstellung: Satzung oder Geschäftsordnung
Vertretungsberechtigung
Bonitätsauskunft der Hausbank
Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen)
Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung)
Tätigkeitsberichte der letzten 2 Jahre
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
alle Rechnungen und Belege, die mit den Projektausgaben zu tun haben und
einen Sachbericht
Erfolgskontrolle:
Projektbericht
weitere Unterlagen zur Erreichung der Erfolgskontrollkriterien
Voraussetzungen
Ihr Projekt leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Erforschung oder kulturellen Vermittlung der deutschen Vergangenheit in den:
ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs und
den Siedlungsgebieten der Deutschen in den Staaten
Ostmitteleuropas,
Osteuropas,
Südosteuropas und
Zentralasiens.
Ihr Fokus liegt in der Zeit vom Mittelalter bis in die Gegenwart.
Ihr Vorhaben entspricht thematisch und methodisch aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs.
Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn,
Lerneffekt beim Publikum,
vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
einen Beitrag zur Aussöhnung in Europa oder Ähnliches.
Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
Die Bearbeiterin oder der Bearbeiter Ihres Forschungsprojekts hat mindestens
Master,
Magister,
Staatsexamen oder
einen vergleichbaren Hochschulabschluss.
Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.
Anträge können stellen:
juristische Personen mit Sitz in Deutschland
Verein
Stiftung des Privatrechts
GmbH
Aktiengesellschaft
eingetragene Genossenschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anstalt des öffentlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Förderung auf elektronischem Weg beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE).
Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BKGE herunter.
Füllen Sie den Antrag elektronisch aus.
Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und scannen Sie ihn wieder ein.
Senden Sie den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das an das BKGE.
Das BKGE begutachtet Ihren Antrag fachlich. Gegebenenfalls schaltet das Bundesministerium des Innern (BMI) weitere Gutachterinnen und Gutachter ein. Das BMI berücksichtigt diese fachlichen Stellungnahmen bei seiner Entscheidung über Ihren Antrag.
Das BMI informiert Sie über seine Entscheidung. Danach leitet das BMI Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Sie erhalten vom BVA auf elektronischem Weg Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben: Weisen Sie beim BVA die Verwendung der Fördermittel nach und legen den Abschlussbericht vor.
Fristen
Einsendeschluss für einen vollständigen Projektantrag: 31. August eines Jahres
Nachweis über Verwendung der Mittel: spätestens 6 Monate nach Projektende
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Eine weitere Fördermöglichkeit für Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände gibt es im Rahmen der Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Diese Förderung können Sie bei den Bundesländern beantragen.