Förderung für wissenschaftliche Projekte zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa beantragen
Volltext
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der deutschen Vergangenheit in
den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs und
den Siedlungsgebieten der Deutschen in den Staaten
Ostmitteleuropas,
Osteuropas,
Südosteuropas und
Zentralasiens.
Ihr Projekt untersucht das deutsche Kulturerbe des östlichen Europa zwischen Mittelalter und Gegenwart. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt. Die Erforschung des deutschen Kulturerbes sollte nach Möglichkeit in Kooperation mit Einrichtungen und Akteuren aus dem östlichen Europa durchgeführt werden.
Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen bekommen:
Monografische Untersuchungen und andere Forschungsprojekte,
Fachtagungen, Symposien, Konferenzen, Workshops,
Sommerakademien und ähnliche universitäre Veranstaltungen,
Erarbeitung von Lexika, Fachwörterbüchern, thematischen und regionalen Fachbibliographien etc. mit dem Ziel der Veröffentlichung,
Projekte im Bereich der Digitalisierung des Kulturerbes
Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke in gedruckter Form oder im Internet
Keine Förderung bekommen Sie für:
universitäre Abschlussarbeiten und Dissertationen
Gründung neuer Buchreihen
Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektausgaben zu tun haben. In einem Abschlussbericht müssen Sie Aussagen zu den geleisteten Arbeiten und der Erreichung der Projektziele treffen. Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Sie können außerdem Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände im Rahmen der Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bei der BKM sowie den Bundesländern beantragen.
erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
Bedeutung der Maßnahme für den Antragsteller
Förderziele
Zeitplan
Angaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter
zusätzlich (je nach Einzelfall):
Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
Entwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / Honorarvertrages
Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der Themen
Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROM
Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
bei erstmaliger Antragstellung Satzung / Geschäftsordnung
Vertretungsberechtigung
Bonitätsauskunft der Hausbank
Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen)
Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung)
Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
Abschlussbericht
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
juristische Personen mit Sitz in Deutschland
Verein
Stiftung des Privatrechts
GmbH
Aktiengesellschaft
eingetragene Genossenschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anstalt des öffentlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen:
Ihr Vorhaben muss thematisch und methodisch aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen
Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn,
den Lerneffekt beim Publikum,
die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
einen Beitrag zur Aussöhnung in Europa oder ähnliches
Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei
der Bearbeiter eines Forschungsprojekts muss mindestens
Master,
Magister,
Staatsexamen oder
einen vergleichbaren Abschluss haben
Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen
Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert
Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen
Sie müssen Nachweise über Ihr Bemühen um Drittmittel dem Antrag beifügen,
die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Sie laden das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 44 der BKM.
Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA die Verwendung der Fördermittel nachweisen und den Abschlussbericht vorlegen.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Fristen
Antragstellung:
mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
Nachweis über Verwendung der Mittel:
in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Projektende