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Veranstaltungs-Ticker

 

In einen Raumordnungsplan für die AWZ oder das Bundesgebiet Einsicht nehmen


Volltext

In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. 
Raumordnungspläne können außerdem enthalten:

  • Auswertungen der Beteiligung
  • Karten für die Nord- und Ostsee

Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.
 


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Raumordnungsplänen für die AWZ und den Gesamtraum Deutschlands über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie Raumordnungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
 


Fristen

Für die Einsichten gibt es keine Fristen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

25.07.2024

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Adresse
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg, Freie und Hansestadt


Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für, Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Adresse
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn, Stadt