Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Sie gibt Staatsangehörigen der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, das Recht, Ihren
Arbeitsplatz
innerhalb dieser Staaten
frei zu wählen
. Sie benötigen
keine Arbeitserlaubnis
. Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein
Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit
. Als Staatsangehöriger der vorgenannten Staaten darf man auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht dieses Recht nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten und darüber hinaus nur, solange der Betroffene nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden gemäß
§ 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU
.
Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.
Das
EURES-Portal
bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.