Bankkonten in der EU
Volltext
Recht auf ein Basiskonto
Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken
dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen
, nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.
Weiterführende Informationen
Das
Your Europe
Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Bankkonten in der EU
Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen
Fachlich freigegeben durch
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Fachlich freigegeben am
22.04.2022
Zuständige Stelle(n)
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Postanschrift
10117 Berlin, Stadt
(Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, B-1049 Brüssel, BELGIEN)