Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren melden
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Welchen Rechtschutz gibt es bei Verletzung der Vergabevorschriften?
Der vergaberechtliche Rechtsschutz nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) greift nur für die Vergabe von
öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ein. Die Unternehmen haben gemäß
§ 97 Abs. 6 GWB
einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen
über das Vergabeverfahren
eingehalten
werden.
Ein betroffenes Unternehmen kann dann in einem sogenannten
Nachprüfungsverfahren
gegen vermutete Vergaberechtsverstöße vorgehen. Bei zulässigem Antrag des Unternehmens prüfen die
Vergabekammern
, ob die Antragstellenden in ihren Rechten verletzt wurden und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind, um diese Rechtsverletzung zu beseitigen. Die Entscheidungen der Vergabekammern können in zweiter Instanz von den Vergabekammern bei den Oberlandesgerichten überprüft werden.
Im
Unterschwellenbereich
ist ein solcher primärer – oder direkter – Rechtsschutz im Rahmen des Vergabeverfahrens vor den Vergabekammern mit Ausnahme einige Bundesländer nicht vorgesehen. Es kommt aber je nach Konstellation Rechtsschutz vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten in Betracht.