Neues Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau anmelden
Volltext
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung versichert:
Unternehmerinnen und Unternehmer
selbständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus eingeschlossen
mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
Beschäftigte und
mitarbeitende Familienangehörige
Die Unfallversicherung gilt für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Anmeldung sowie die Zahlung des Beitrags verantwortlich. Für die Anmeldung müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgendes mitteilen:
Art und den Gegenstand des Unternehmens
Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
Unternehmenssitz
Folgende Unternehmen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), die Teil der SVLFG ist:
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich:
des Garten- und Weinbaues
der Fischzucht
der Teichwirtschaft
der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei)
der Imkerei sowie
der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
Garten und Landschaftsbauunternehmen sowie Unternehmen der Gartenpflege
Jagdunternehmen
Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege
Wenn Sie Ihr Unternehmen bei dem örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, ist in der Regel keine separate Anmeldung zur Unfallversicherung nötig. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an die Unfallversicherung weitergeleitet.
Unternehmerinnen und Unternehmer landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Unternehmen sind nach dem Gesetz bei der LBG pflichtversichert.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist der Unternehmensschwerpunkt. Es besteht kein Wahlrecht.
Für den Antrag müssen Sie zunächst keine Unterlagen einreichen. Im Einzelfall fordert die SVLFG Unterlagen von Ihnen nach der Anmeldung an.
Voraussetzungen
Es besteht eine Meldepflicht bei:
Neugründung eines Unternehmens
Änderung der Unternehmensform oder der Tätigkeit
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung bei der SVLFG verläuft für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch. Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft weiter.
Zusätzlich können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen.
Sie erhalten weitere Informationen durch die SVLFG per Post.
Gegebenenfalls werden durch die SVLFG weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen erfragt, damit die Aufnahme erfolgen kann.
In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen. Dies betrifft insbesondere die bodenbewirtschaftenden Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:
Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Anmeldeformular.
Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:
Stellen Sie den Antrag formlos oder
laden Sie das Antragsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.
Die SVLFG prüft Ihren Antrag.
Anschließend erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.
Fristen
innerhalb 1 Woche ab Start des Unternehmens oder der Tätigkeit