Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Volltext
Die Landwirtschaftliche Unfallversicherung zahlt den Kindern von Versicherten eine Halb- oder Vollwaisenrente. Sie können diese Waisenrente erhalten, wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Ein Antrag ist nicht nötig.
Sie erhalten die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie länger einen Anspruch auf Waisenrente. Längstens können Sie die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten.
Wenn Sie Halbwaise sind, beträgt die Waisenrente 20 Prozent des Jahreseinkommens des Verstorbenen. Wenn Sie Vollwaise sind, beträgt die Waisenrente 30 Prozent. Sie erhalten die Waisenrente monatlich.
Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung haben, zum Beispiel Ihre Geschwister oder eine Witwe beziehungsweise ein Witwer. In diesem Fall darf die Summe der Renten 80 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person nicht übersteigen. Ihre Waisenrente wird in diesem Fall anteilig gekürzt. Wenn Sie ein Pflegekind sind, kann der Anspruch auf Waisenrente ganz entfallen.
Je nach Fallgestaltung sind unterschiedliche Unterlagen und Angaben erforderlich:
Sterbeurkunde des Elternteils,
Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
Bankverbindung
gegebenenfalls:
Nachweis der Stief- oder Pflegekindschaft oder Adoptionsnachweis
Schul- oder Ausbildungsnachweise (bei Waisen über 18 Jahre)
Sterbeurkunde des 2. Elternteils (bei Vollwaise)
Hinterbliebenenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn schon vorhanden- sonst die Rentenversicherungsnummer
Angaben zum Jahresarbeitsverdienst (wenn Arbeitsunfall mit direktem Tod)
Voraussetzungen
Sie erhalten die Waisenrente:
wenn die Person infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten.
als:
leibliches Kind
Stiefkind oder Pflegekind, wenn Sie im Haushalt der verstorbenen Person gelebt haben und dort versorgt und betreut wurden
Enkel oder Geschwisterteil, wenn Sie im Haushalt der verstorbenen Person gelebt haben und dort versorgt und betreut wurden.
Sie können zudem die Waisenrente erhalten, wenn die verstorbene Person überwiegend für Ihren Lebensunterhalt aufgekommen ist.
Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie die Waisenrente auch dann, wenn Sie 19 bis höchstens 27 Jahre alt sind:
Sie befinden sich in Schul- oder Berufsausbildung oder
Sie können wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für Ihren Unterhalt aufkommen oder
Sie befinden sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten
zwischen einem Ausbildungsabschnitt und
dem nächsten Ausbildungsabschnitten oder
der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder
der Ableistung eines freiwilligen Dienstes.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Waisenrente nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) stellt den Anspruch und die Höhe der Waisenrente von Amts wegen fest:
Die LBG erfährt vom Tod Ihres Elternteils.
Die LBG prüft aufgrund des Versicherungsfalls, ob Sie einen Anspruch auf die Waisenrente haben.
Wenn Sie einen Anspruch auf Waisenrente haben, erhalten Sie einen Bescheid von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.