Zwischen- und Verwendungsnachweise für ein vom BMZ gefördertes sozialstrukturpolitisches Vorhaben einreichen
Volltext
Das BMZ benötigt von Ihnen für die Zuschüsse zu Ihrem Projekt der Sozialstrukturförderung einen Verwendungsnachweis. Diesen reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ein.
Der Verwendungsnachweis besteht aus
einem Sachbericht, in welchem Sie
die Verwendung der Zuschüsse und
das erzielte Projektergebnis darstellen und
den Projektverlauf bewerten, sowie
einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans.
Zusätzlich zum Verwendungsnachweis benötigt das BMZ bei mehrjährigen Projekten für jedes Förderjahr einen Zwischennachweis. Einreichungsfrist ist dabei spätestens der 30.04. des Folgejahres.
Der Zwischennachweis besteht aus
einem Sachbericht mit Informationen
zu den im Berichtsjahr erhaltenen Beträgen
zur Projektentwicklung
gegebenenfalls: zu Rahmenbedingungen, die das Projekt beeinflussen
einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans
Zudem müssen Sie im Zwischennachweis erklären, ob die Auflagen des Bewilligungsbescheids erfüllt wurden. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums kann der Zwischen-Sachbericht in den finalen Sachbericht des Verwendungsnachweises integriert werden.
Erforderliche Unterlagen für den Zwischennachweis:
Deckblatt und Anschreiben (Anlage 4)
Sachbericht Zwischennachweis (Anlage 4);
Zahlenmäßiger Nachweis (Anlage 4, Muster 1)
Einnahmen und Ausgaben (Anlage 4, Muster 2)
Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung Zwischennachweis (Anlage 4, Muster 3);
Prüfvermerk gemäß Förderrichtlinie Abschnitt II Nummer 6.11 (Anlage 4, Muster 4)
In Einzelfällen kann das BMZ weitergehende Informationen über ein Projekt von Ihnen anfordern.
Voraussetzungen
Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuschüsse vom BMZ.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post einreichen.
Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online über das Bundesportal einreichen:
Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder Post einreichen:
Schreiben Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mithilfe der jeweiligen Mustergliederung.
Senden Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)