Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern
Volltext
Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
inhaltliche Änderung,
Änderung der Projektlaufzeit,
finanzielle Aufstockung,
Reduzierung der Fördermittel,
Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
Begründung der Änderung
Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Voraussetzungen
Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:
Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:
Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)