Betreuungsbehörde Beratung
Volltext
Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern und Ärzten zurecht zu finden.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Wird bei der Beratung vor Ort geprüft.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wird im Rahmen der Beratung besprochen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/Chóṡebuz
Fachlich freigegeben am
12.02.2025
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte
Zuständige Stelle(n)