Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme
Volltext
Seit dem 1. August 2004 führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste des Landes Brandenburg. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Wird ein Grundstück mit einem in die Denkmalliste eingetragenen Denkmal veräußert, so hat der Veräußerer den Erwerber auf den bestehenden Schutz hinzuweisen und unverzüglich der Denkmalschutzbehörde den Eigentumswechsel anzuzeigen. (§ 13 Absatz 2 BbgDSchG)
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Formfreier Antrag
Verfahrensablauf
Sie müssen der unteren Denkmalschutzbehörde den Verkauf eines Grundstücks, auf dem sich ein Kulturdenkmal befindet, mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Fachlich freigegeben am
13.02.2025
Zuständigkeit
Untere Denkmalschutzbehörden des Landes
Zuständige Stelle(n)