Änderung der Betreuungszeit für eine Kindertageseinrichtung
Volltext
Wenn Sie die Betreuungszeit für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) ändern möchten, müssen Sie dies beim Träger beantragen. Eine Änderung der Betreuungszeit kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn sich Ihre berufliche/familiäre Situation verändert.
Der Träger der Kindertagesstätte prüft zunächst Ihren Anspruch.
Längere Betreuungszeiten werden in der Regel gewährleistet, wenn die familiäre Situation des Kindes dies erforderlich macht und sie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) genehmigt sind. Der entsprechende Bescheid vom Jugendamt ist beim Träger der Kindertageseinrichtung vorzulegen. Sie erhalten daraufhin vom Träger der Kindertageseinrichtung eine schriftliche Bestätigung der geänderten Betreuungszeit (in Form einer Vertragsänderung oder in Form eines neuen Elternbeitragsbescheides).
Rechtsgrundlage(n)
gültige Elternbeitragssatzung der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung der Betreuungszeit (schriftlich oder elektronisch)
Voraussetzungen
Die Änderung der Betreuungszeit erfordert einen triftigen Grund, welchen Sie im Antrag, falls notwendig, erläutern müssen. Die Kommune kann diesbezüglich Nachweise fordern.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Bei einer Veränderung der Betreuungszeit wird auch der Elternbeitrag neu berechnet. Demzufolge erhalten die Sorgeberechtigten einen Änderungsbescheid des Elternbeitrages.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Änderung der Betreuungszeit beim Träger der Kindertageseinrichtung. Der Träger prüft Ihren Anspruch. Besteht ein Anspruch, veranlasst der Träger die Anpassung der Betreuungszeit.
Fristen
Die Anpassung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich, sofern der Anspruch vorliegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Erhöhung der Betreuungszeit ist zeitnah möglich, sofern ein Rechtsanspruch vorliegt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich.
Fachlich freigegeben durch
Stadt Wittenberge
Fachlich freigegeben am
20.02.2025
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Ansprechpunkt
Träger der Kindertageseinrichtung (Kitaverwaltung)
Zuständige Stelle(n)