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Veranstaltungs-Ticker

 

Jagdschein Ersatz


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

21.07.2025;03.03.2025

Hinweise (Besonderheiten)

Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.


Gebühr

Gebühr
64 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Volltext

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.


Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Zuständige Stelle(n)